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SPD Tiefenbach/Ast

Kreisausschuss stimmt SPD-Resolutionsentwurf einstimmig zu

Kreistagsfraktion

In der Kreisausschuss-Sitzung am 26. März 2012 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion eine Resolution an das Bundesministerium für Arbeit zur Kürzung der Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) einstimmig verabschiedet. Nachfolgend der Resolutionsinhalt im Wortlaut:

Im Landkreis Landshut hat die Diakonie die Trägerschaft der drei Gebrauchtwarenhäuser „Hab und Gut“ in Vilsbiburg, Altdorf und Rottenburg übernommen. Dort finden über „öffentlich geförderte Beschäftigung“ Menschen im Rahmen der Wiedereingliederung Arbeit, Selbstvertrauen und eine berufliche Perspektive.

Durch Gesetzesänderungen werden die Finanz-Mittel für diesen Bereich drastisch zurückgefahren. Angefangen bei der Abschaffung von ABM-Stellen wurden im Jahr 2012 zusätzlich die Maßnahmen der sogenannten Ein-Euro-Jobs und Beschäftigungszuschüsse drastisch gekürzt. Eine Zukunft der Ein-Euro-Jobs scheint es nicht zu geben, obwohl 400.000 – 500.000 Menschen deutschlandweit weiterhin ohne Anstellung sein werden. Trotz diesem radikalen Abbau von Möglichkeiten der Einbindung Langzeitarbeitsloser in sinnvolle Beschäftigung werden bislang keine Alternativen für diesen Personenkreis angeboten.

Die Diakonie befürchtet zu Recht, dass sie ihre Arbeit zur Integration bzw. Inklusion Langzeitarbeitsloser nicht mehr in der bewährten Art und Weise wird durchführen können. Zuschussanträge an die Kommunen sind die Folge und somit landet wieder eine Aufgabe des Bundes im Haushalt des Landkreises.

Die Devise bei der öffentlich geförderten Beschäftigung muss heißen, Perspektiven zu schaffen, statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Auch die evangelische Landeskirche spricht sich daher für den „Passiv-Aktiv-Transfer“ aus, der bedeutet, dass die Finanzmittel in die Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose fließen müssen und nicht in die Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit.

Der Landkreis Landshut fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die Gesetzesänderungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung rückgängig zu machen und die Festlegung von Höchstdauern zu streichen.

 

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