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SPD Tiefenbach/Ast

"Grundsteinlegung" des CSU-Ortsverbandes

Ortsverein

Gestern bei schlechtem Wetter bemängelte der CSU Ortsverband Tiefenbach bei seiner symbolischen Grundsteinlegung zur Ortsmitte Tiefenbach, dass vielen Bürgern Informationen zu diesem Thema fehlen. Diese können Sie nun nachfolgend in unserer Chronologie nachlesen. Viel Spaß!

Bürgerbegehren Neues Rathaus in Tiefenbach – eine Chronologie

Mit einem Workshop hat alles begonnen. Drei Jahre ist es mittlerweile her, dass die Bürger von Tiefenbach ihre Vorstellungen und Wünsche zur Ortsmitte einbringen durften. Schon bei diesem Treffen wurde deutlich, dass für die Dorfmitte eine Kinderkrippe, ein Mehrgenerationenhaus und eine Gastronomie in der Wunschskala ganz oben standen und der Neubau eines Rathauses kontrovers diskutiert wurde. Eine Bürgerinitiative sammelte in kurzer Zeit über 400 Unterschriften, um den Wunsch der Tiefenbacher nach einem Wirtshaus in der Dorfmitte noch stärker zum Ausdruck zu bringen. Beim Sammeln dieser Unterschriften wurden die Initiatoren häufig darauf hingewiesen, dass man zwar für einen angemessenen Gastronomiebetrieb aber gegen den Bau eines neuen Rathauses durch die Gemeinde sei. Auch im Gemeinderat war man sich nicht einig, was in der neuen Ortsmitte entstehen sollte. Diese Unsicherheit sollte dann ein Architektenwettbewerb lösen, der die Prüfung der Notwendigkeit eines neuen Rathauses mit zur Aufgabe hatte. Eine Gastronomie war dagegen zur Planung fest vorgegeben, was für die Bürgerinitiative schon ein großer Erfolg bedeutete. 100.000€ standen für die Ortsmitteplanung bereit und 20 ausgesuchte Architekten durften ihre Vorschläge einreichen. Das Preisgericht entschied sich für das Modell eines Stuttgarter Architekten, in dem auch ein neues Rathaus vorgesehen war.
In einem Gemeindebrief vom Januar 2012, also ein Jahr später, schreibt Bürgermeister Strasser: „Der Komplettbau der Dorfmitte ist mir ein wichtiges Anliegen, deshalb suchen wir derzeit intensiv nach Investoren. Denn wir werden erst beginnen können, wenn das gesamte Konzept vollständig umgesetzt werden kann“. Das sogenannte Konzept bestand darin, dass das Rathaus die Gemeinde selbst baut und die anderen Grundstücke an Investoren verkauft werden sollten. Von dem Bau einer Kinderkrippe oder anderen gemeindlichen Einrichtungen war auf einmal keine Rede mehr. Die Wirtshausinitiative hatte zwar erreicht, dass im Ortsmittekonzept eine Gastronomie vorgesehen war, die entgegen anderer Behauptungen nicht mit Gemeindemitteln finanziert werden soll. Aber der Rest des Konzepts stand in den Sternen. Um etwas mehr Klarheit zu bekommen, organisierten wir eine Infoveranstaltung im Sportheim, hier zeigte sich das große Interesse der Bevölkerung mit über 100 Teilnehmern. Auch hier war wieder ganz deutlich die Meinung im Publikum, dass ein neues Rathaus nicht nötig sei. Als nächstes erarbeiteten wir ein Gastronomiekonzept, mit dem die Wirtshausinitiatoren sich auf die Suche nach Investoren machten. Eine aktive Unterstützung von Seiten der Gemeinde bei dieser Suche gab es nicht. Ein Streit bei den siegreichen Architekten und die besagte Untätigkeit der Gemeindespitze sorgten in den nächsten Monaten – bis heute – für Stillstand. Es ging einfach nichts voran.
Anfang des Jahres 2013 kam es dann zum Eklat, als bekannt wurde, dass unser Bürgermeister Strasser mit den Stuttgarter Architekten einen Vertrag zum Bau eines Rathauses unterzeichnen wollte und anscheinend auch weitere Planungsaufträge an Stuttgarter Büros bezüglich Heizung-Lüftung-Sanitär, Elektro und Tragwerksplanung schon vergeben wurden. Ausgemacht war aber, dass alle Funktionen in der Ortsmitte gemeinsam gebaut werde: ein klarer Wortbruch, denn bei der Suche nach Investoren war gar nichts geschehen. Das immer wieder diskutierte Bürgerbegehren, den Tiefenbacher Bürger selbst entscheiden zu lassen, ob er ein neues Rathaus will oder nicht, war in den Augen von Bürgerforum, SPD und Wirtshausfreunden der einzige Weg, diese unsinnige Entwicklung zu stoppen. Innerhalb kürzester Zeit konnten die Initiatoren fast 500 Unterschriften im Rathaus übergeben, zu der Frage: „Sind sie dagegen, dass ein neues Rathaus in Tiefenbach gebaut wird“. Nun sollte der Bürger letztendlich zu Wort kommen. Übrigens, 300 Unterschriften hätten für ein Zustandekommen des Bürgerbegehrens schon gereicht.
Am 14.03.2013 bekamen die Vertreter des Bürgerbegehrens einen Bescheid von unserem Bürgermeister, in dem das Bürgerbegehren zwar formell richtig wäre, aber aus materiellen Gründen abzulehnen sei, da „die Gemeinde bereits erhebliche vertragliche Verpflichtungen eingegangen sei“. Wir waren erstmal sprachlos und erinnerten uns an die vorausgegangene Gemeinderatssitzung, in der die zwei Rechtsberater vom Landratsamt die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens auch mit diesen bereits bestehenden vier Planungsaufträgen in Höhe von angeblich 176.000€ erklärt hatten. Kurioserweise stellte sich dann bei Akteneinsicht durch unseren Rechtsanwalt heraus, dass selbst das Landratsamt in seinem Schreiben an die Gemeinde betont, dass nur zwei Verträge für Tragwerks-planung und Elektro wirksam zustande gekommen wären, die anderen nicht. Das Gesamtvolumen lag plötzlich nur noch bei 41.000€. Wir staunten nicht schlecht, hatten doch die Vertreter des Landratsamts in der Gemeinderatssitzung etwas ganz anderes behauptet. Erstaunt hat uns auch, dass diese Aufträge alle an vom Architekten empfohlene Firmen im Stuttgarter Raum gingen und nicht wie sonst üblich erstmal in unserer Region ausgeschrieben wurden, um hier im Raum die Firmen zu unterstützen. Ein offener Brief im März 2013 an die Tiefenbacher Bürger, den 12 Gemeinderäte unterzeichneten, gipfelte in der Aussage: „Leider haben es die Initiatoren versäumt, vor der Durchführung des Bürgerbegehrens eingehend die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen“. Wir waren der Meinung alles richtig gemacht zu haben und reichten Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Im April haben wir dann in vier Ortsteilversammlungen unsere Sichtweise der Dinge dem interessierten Bürger erklärt.
Lange hat es gedauert bis zur mündlichen Verhandlung in Regensburg. Ende November war es dann so weit. Das Gericht bestand aus drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richtern und welche Ehre, der Vorsitzende war der Präsident des Verwaltungsgericht selbst. Sogar der Bayerische Rundfunk (Bayern 3) war da und bat uns um eine Stellungnahme. Schon am Anfang wurde schnell klar, dass wir mit unserer Klage richtig gelegen sind, als ein Richter ausführte, dass selbst ein schon im Bau befindliches Rathaus noch durch ein Bürgerbegehren gestoppt werden könne. Deutlicher geht’s nicht. Die Richter boten folglich unserem Bürgermeister einen Vergleich an und somit hätten sie sich ein Urteil sparen können. Unser Bürgermeister und sein Rechtsanwalt stimmten zu und wir konnten heimfahren, hatten wir doch ein deutliches Ergebnis zu unseren Gunsten bekommen. Nur der Gemeinderat musste dem Vergleich noch zustimmen, eine Lappalie, wie wir dachten.
So kann man sich täuschen. In der folgenden Gemeinderatssitzung informierte unser Bürgermeister den Gemeinderat weder über die Deutlichkeit der Aussagen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens noch über die Aussichtslosigkeit weiterer Schritte. Ein Gemeinderat sprach sogar von „Wischiwaschi“, er wolle unbedingt ein Urteil. Mit deutlicher Mehrheit im Gemeinderat wurde der vorgeschlagene Vergleich abgelehnt, sogar der Bürgermeister stimmte gegen sich selbst, hatte er doch in Regensburg den Vergleich selbst angenommen. Man wolle ein Urteil. Was würde dann darin stehen? Wir schüttelten nur den Kopf.
Auf die Spitze trieb es dann unser Bürgermeister selbst, als er einen Befangenheitsantrag gegen das Verwaltungsgericht stellte. Alle fünf Richter dieser Kammer für befangen zu erklären ist schon keck. Hatte ihm das der Rechtsanwalt empfohlen, bei dem der Bürger nach wie vor nicht weiß, was er denn kostet? Auf jeden Fall wurde der Antrag nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen. Eine Episode mehr in diesem Bauerntheater, dachten wir.
Das Urteil Mitte Januar fiel dann auch, wie nicht anders zu erwarten war, sehr deutlich zu Gunsten der Kläger aus, die Kosten des Verfahrens hat die Gemeinde nun voll zu tragen. Na endlich dachten wir, darf der Bürger entscheiden, ob wir uns ein neues Rathaus für über 5 Mio.€ leisten wollen oder nicht. Innerhalb von drei Monaten muss diese Befragung durchgeführt werden. Und wieder haben wir uns getäuscht: in der nächsten Gemeinderatssitzung wurde das klare Urteil für einen Bürgerentscheid zwar verlesen, aber in einem folgenden Tagesordnungspunkt ein sogenanntes „Ratsbegehren“ mit der Mehrheit im Gemeinderat auf den Weg gebracht, das parallel zur Frage des Bürgerbegehrens nach dem Rathaus eine unseres Erachtens rechtswidrige Frage zur Entwicklung der Ortsmitte stellt. Auch hier stand das Landratsamt rechtsberatend zur Seite, wie der Bürgermeister zum Gelächter des Publikums anmerkte. Von der Ortsmitte hat dieser Gemeinderat schon seit Monaten nicht mehr gesprochen. Wir werden auch hier rechtliche Schritte einleiten und sind da ganz guter Dinge. Gott sei Dank werden Mitte März ein neuer Bürgermeister und ein neuer Gemeinderat gewählt.
Dann wird sich zeigen, welche Zukunft die Ortsmitte hat. Geld wurde schon genug verschleudert. Der neue Gemeinderat sollte so schnell wie möglich die Rathausfrage klären und dann mit einer vorbehaltlosen Neuplanung der Ortsmitte beginnen. Sachlich und kompetent.

 
 

 

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