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SPD Tiefenbach/Ast

Aus dem Gemeinderat:

Lokalpolitik

Hier werde ich, Martin Hobmeier, nach allen Gemeinderatssitzungen über wichtige Punkte informieren.

Sitzung vom Dienstag, 20.12.2011:

Folgendes Thema wurde behandelt: Gesplittete Abwassergebühr

Vorgeschichte:
Nach dem Gerichte die Erhebung der Abwassergebühr ausschließlich nach dem Verbrauch an Frischwasser für unrechtmäßig erklärt hatten und 39 Bürger/Innen den Abwassergebührenbescheiden für 2010 widersprochen hatten, beschloss der Gemeinderat im Mai 2011 die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Gleichzeitig beschloss er mit Mehrheit um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und damit Kosten für die Bürger zu sparen, nicht jedes Grundstück einzeln zu erfassen sondern das Gemeindegebiet in 5 Zonen, nach dem Grad der Versiegelung, einzuteilen.

Ein Ingenieurbüro für Dienstleistungen im Kommunalbereich hat diese Einteilung vorgenommen. Jede/r Grundstücksbesitzer hat zwischenzeitlich den "Grad der Versiegelung" seines Grundstücks mitgeteilt bekommen und konnte bei tatsächlichen Abweichungen von mehr als 20 % eine Berichtigung beantragen.

Ein weiteres Büro für kommunale Dienstleistungen hat die sogenannte "Global-berechnung" der Gebühren für das Schmutzwasser und das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser rückwirkend (konkrete Zahlen) ab 2009 und voraus (geschätzt) bis 2014 erstellt.

Beschluss der Gebührensätze:
Nach dieser "Globalberechnung" hat der Gemeinderat folgende Gebührensätze beschlossen:

Jahr: Schmutzwasser: Niederschlagswasser :
(je m3 Brauchwasser) (je m2 versiegelter Grundstücksfläche)

2009: 2,15 € 0,25 €
2010: 2,09 € 0,36 €
2011: 2,33 € 0,35 €

2012 bis 2014: 1,93 € 0,39 €

Bisher betrug die Gebühr 3,25 € pro m3 Brauchwasser.

Diese neuen (gesplitteten) Gebührensätze gelten für alle an den Kanal angeschlossenen Bürger/Innen ab dem 01.01.2011.

Für diejenigen, die gegen den Bescheid für 2009 (1) und 2010 (39) Widerspruch eingelegt haben, erhalten einen neuen Bescheid nach den o.a. Gebührensätzen.

Durch die zusätzliche Aufnahme der versiegelten Fläche ergibt sich ein gerechterer Maßstab und für viele (Eigenheimbesitzer) auch eine spürbare Entlastung.

Hobmeier Martin, Gemeinderat

 
 

 

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